Korrekturen und Übersetzungen
Korrekturen und Übersetzungen

AGB

 

Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge für Leistungen von uns. Dies gilt bei ständiger Geschäftsverbindung mit Kaufleuten auch für alle nachfolgenden Geschäfte.


§ 1 Geltungsbereich
Unsere Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.


§ 2 Preise/Zahlungsbedingungen
1. Sämtliche Preise sind Nettopreise. Vereinbarte Nebenleistungen werden gesondert berechnet. Von uns vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten wie Kurierfahrten, Porto, Verpackung und Transportversicherung werden zuzüglich 15 % Aufschlag weiterberechnet.
2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang und Fälligkeit unsere Rechnung bezahlt. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzuges mit 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Können wir höhere Zinsen aus einem anderen Rechtsgrund verlangen, sind diese fortzuentrichten.
3. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.


§ 3 Lieferung/Lieferzeit
1. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder unverschuldetes Unvermögen verlängern die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung.
2. Für Verzögerungen auf dem Postweg oder Transport oder für die unvollständige Übermittlung von Texten durch Fax, ISDN-Übertragung, E-Mail oder sonstige elektronische Datenübermittlung übernehmen wir keine Haftung. Uns etwaig zustehende Ansprüche werden abgetreten.


§ 4 Gewährleistung/Haftung
1. Der Kunde verpflichtet sich, unverzüglich nach Erhalt die durchgeführten Leistungen, insbesondere korrigierte oder übersetzte Texte, auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen.
2. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
3. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
4. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder Ansprüche wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden, sind ausgeschlossen.
5. Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche geltend macht.
6. Bei Schadenersatzansprüchen gleich welcher Art haften wir nur bis zur Höhe des entsprechenden Auftrags.
7. Der Anspruch des Kunden auf Beseitigung eines Mangels des Werkes sowie die wegen des Mangels dem Kunden zustehenden Ansprüche auf Nachbesserung, Wandlung, Minderung oder Schadenersatz verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit Ablieferung der Sache.


§ 5 Erfüllungsort/Gerichtsstand
1. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt für beide Vertragspartner Hamburg als ausdrücklich vereinbart.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Bevor bei Rechtsstreitigkeiten von den Vertragsparteien der ordentliche Rechtsweg beschritten wird, entscheidet ein Schiedsgericht anstelle eines Staatsgerichts.
4. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.

 

 

 

Lektorat für Werbetexte, Immo Eisemann (Inh.), Schinkelstraße 23, 22303 Hamburg

E-Mail: i.eisemann@lfw-online.de, Tel.: 040 278194-0, Fax: 040 278194-21

 

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